Neue Wahloption bei Arzneimitteln - Kostenfalle für Versicherte

18.01.2011·Wählt der Versicherte ein anderes als das von seiner Krankenkasse per Rabattvertrag vorgeschriebene Arzneimittel, kann dies mit hohen Kosten verbunden sein. Darauf weisen Experten und Verbraucherschützer hin.

Seit Jahren vereinbaren die Krankenkassen und Pharmahersteller in so genannten Rabattverträgen Preisnachlässe für Arzneimittel bestimmter Wirkstoffgruppen. Für gesetzlich Versicherte hat die Bindung an diese Verträge nicht selten eine Umstellung auf neue Medikamente zur Folge. Ein Erstattungsanspruch für das gewohnte Arzneimittel bestand in diesen Fällen...

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