Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff ab 2017

Bundestag beschließt zweites Pflegestärkungsgesetz

13.11.2015·Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz vervollständigt die Koalition ihre Pläne für eine Pflegereform. Im Mittelpunkt steht dabei ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der insbesondere Demenzkranke besser erfassen soll. Zur Finanzierung steigt der Beitragssatz auf bis zu 2,8 Prozent.

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag (13.11.2015) das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) beschlossen. Kernpunkte des Gesetzes sind neben der Neudefinition der Pflegebedürftigkeit die Umstellung der bisherigen drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade. Bei der Einstufung wird künftig auf den Grad der verbliebenen Selbstständigkeit abgestellt, unabhängig...

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