Neuer Sozialausgleich ist auch ohne Zusatzbeitrag möglich

26.01.2011·Entgegen der Intention des Gesetzgebers greift der 2011 eingeführte steuerfinanzierte Sozialausgleich auch bei Mitgliedern, die keinen kassenindividuellen Zusatzbeitrag zahlen müssen.

Der zum Jahresbeginn eingeführte Sozialausgleich reduziert den regulären Kassenbeitrag von Beziehern geringer Einkommen auch dann, wenn die zuständige Krankenkasse keinen Zusatzbeitrag erhebt. Zahlt die Kasse dagegen eine Beitragsprämie aus, sparen entsprechende Mitglieder sogar doppelt. Hierbei handelt es sich offenbar um eine Gesetzeslücke, da der...

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