Neuer Übergangsbereich bis 1.300 Euro

Beitragsparität und Ausweitung der Gleitzone ab 2019

12.12.2018·Bereits zum Jahreswechsel wird sich die Berechnung der Beitragsanteile innerhalb der Gleitzone bis 850,00 Euro ändern. Hintergrund ist die hälftige (paritätische) Aufteilung des Zusatzbeitrags in der Krankenversicherung. Ab Juli 2019 kommen dann weitere Änderungen hinzu.

Um Arbeitnehmern den Einstieg in den Niedriglohnbereich von 450,01 bis 850,00 Euro pro Monat (Gleitzone) zu erleichtern, müssen sie weniger Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Hierzu wird das Entgelt als Berechnungsgrundlage für die Beiträge fiktiv reduziert. Arbeitgeber zahlen dagegen immer vom vollen Entgelt die Beiträge. Darüber hinaus zahlen...

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