Neues Inkassoverfahren für Zuzahlung im Krankenhaus

20.01.2010·Im Auftrag der Krankenkassen ziehen die Krankenhäuser seit 2010 die Zuzahlungen ihrer stationären Patienten notfalls auch per Vollstreckungsverfahren selber ein.

Seit 01.01.2010 obliegt den Kliniken der vollständige Einzug der Zuzahlung ihrer Patienten bei stationären Krankenhausaufenthalten. Auf die neue Rechtslage durch das Krankenhausreformgesetz weist die Krankenhausgesellschaft Scheswig-Holstein (KGSH) hin. Zwar standen die Krankenhäuser auch bisher schon in der Pflicht, Zuzahlungen ihrer Patienten einzuziehen....

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