Neuregelung der Versicherungsfreiheit für "Höherverdienende"

24.03.2007·Noch nicht in Kraft, verursachen die Regelungen der Gesundheitsreform bereits bürokratischen Mehraufwand bei Arbeitgebern. Nachträglich eintretende Versicherungspflicht muss zum 01.04.2007 gemeldet werden.

Im Zuge der Gesundheitsreform wird auch die Versicherungsfreiheit "höherverdienender" Arbeitnehmer neu geregelt. Künftig reicht das einfache Überschreiten der als "Pflichtgrenze" bezeichneten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) nicht mehr aus. Um der Versicherungspflicht zu entgehen, sieht das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) ab 01.04.2007 die...

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