Rechnungshof fordert mehr Prüfrechte bei Krankenkassen

09.11.2006·Seit Jahren beißt der Rechnungshof bei den Kassen auf Granit, wenn es um die Prüfung ihres Finanzgebahrens geht. Im Kontext der Gesundheitsreform wagt er nun einen neuen Anlauf.

Der Bundesrechnungshof verlangt im Zuge der Gesundheitsreform ein weitergehendes Prüfrecht bei den gesetzlichen Krankenkassen. Zwar erlaube der Gesetzentwurf dem Rechnungshof erstmals ausdrücklich, die Haushalts- und Wirtschaftsführung der gesetzlichen Krankenkassen, ihrer Verbände und Arbeitsgemeinschaften zu prüfen. Die Regelung drohe jedoch ins Leere...

Als angemeldeter Nutzer von krankenkassen direkt haben Sie neben dem vollen Lesezugriff für alle Inhalte weitere Vorteile:

  • Zeitlich unbegrenzte Recherchemöglichkeit im kompletten Archiv,
  • Persönliche Lese- und Merkliste mit Notizfunktion,
  • Sie erhalten neue Inhalte per E-Mail (optional)
  • Einrichtung eines individuellen GKV-Stellenalarms (Benachrichtigung über neue Stellenanzeigen per E-Mail),
  • Höhere Detailstufe bei den Daten der Krankenkassen,
  • Mehr Infos und Funktionen, z. B. beim Midijobrechner (vormals Gleitzonenrechner), bei Angaben zu Vorstandsbezügen, etc.
  • Zusätzliche Inhalte und Optionen beim GKV-Newsletter


GKV-Newsletter
GKV-Newsletter - "einfach" informiert bleiben

Der kostenfreie Infoservice zur GKV und Gesundheitspolitik

Termine

Termine zu den Themen­bereichen Sozialver­sicherung, Krankenkassen und Karriere in der GKV:

Terminhinweise, Kalender
Weitere News

Drohende Zahlungsunfähigkeit

Leistungen der Pflegeversicherung ab Oktober nicht mehr aus Einnahmen finanzierbar

Laut GKV-Spitzenverband herrscht in der Pflegeversicherung die "Alarmstufe Rot". Bereits im Oktober reichten die Einnahmen nicht mehr aus, um die... mehr


Kassenfusionen geplant

Warum Linnemann nur noch 20 Krankenkassen will

In mehreren Interviews hat Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) erklärt, dass er eine Reduzierung der Krankenkassenzahl für sinnvoll hält. Als Zielgröße... mehr


Gerichtliche Anordnung

Krankenkassen dürfen Versicherte nicht mit Geschenken vom Wechsel abhalten

Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Versicherten keine geldwerten Geschenke versprechen, um diese von einem Kassenwechsel abzuhalten. Eine entsprechende Zahlung ohne Anspruchsgrundlage... mehr

mehr News ...