Rechtsstreit: Krankenhausnavigator der AOK darf vorerst im Netz bleiben

24.09.2013·Die AOK veröffentlicht Krankenhausbewertungen auf Basis der Auswertungen von Versichertendaten. Per Eilrechtschutz wollte ein betroffenes Krankenhaus dies unterbinden. Auf Beschluss des Sozialgerichts Berlin jedoch zunächst ohne Erfolg.

Die AOK bleibt bis auf weiteres berechtigt, im Internet mittels des sogenannten "Krankenhausnavigators" über die Behandlungsqualität von Krankenhäusern zu informieren. Die Frage, inwieweit sie hierzu befugt ist, ist zwar offen, doch zu komplex, um im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden zu werden. Dies hat das Sozialgericht Berlin...

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