Regierung bestätigt rückwirkenden Anspruch für Angehörige von Beitragsschuldnern
18.02.2009·Der Leistungsausschluss bei Beitragsschulden gilt seit Januar 2009 nur noch für das Mitglied. Nach ihrer Kehrtwende bestätigt die Regierung nun auch den rückwirkenden Erstattungsanspruch für mitversicherte Angehörige.
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