Risikoselektion durch Krankenkassen
Regierung beschreibt Grenzen bei Ausrichtung auf bestimmte Zielgruppen
06.04.2016·Zurückgehend auf eine vom Bundesversicherungsamt (BVA) im Jahr 2012 beanstandete Risikoselektion der damaligen KKH Allianz hat die Fraktion der Linken im Bundestag die Regierung zur Stellungnahme aufgefordert. Die Anfrage bezieht sich auf die Klärung des KKH Allianz-Falles sowie auf die generelle Zulässigkeit von Selektionsvereinbarungen bei gesetzlichen Krankenkassen.
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