Risikoselektion durch Krankenkassen

Regierung beschreibt Grenzen bei Ausrichtung auf bestimmte Zielgruppen

06.04.2016·Zurückgehend auf eine vom Bundesversicherungsamt (BVA) im Jahr 2012 beanstandete Risikoselektion der damaligen KKH Allianz hat die Fraktion der Linken im Bundestag die Regierung zur Stellungnahme aufgefordert. Die Anfrage bezieht sich auf die Klärung des KKH Allianz-Falles sowie auf die generelle Zulässigkeit von Selektionsvereinbarungen bei gesetzlichen Krankenkassen.

Krankenkassen dürfen bei der Werbung von Versicherten keine systematische Risikoselektion betreiben. So seien etwa Zielgruppenvereinbarungen, die Prämien nur für die Werbung von Mitgliedern aus bestimmten Personenkreisen vorsehen, grundsätzlich unzulässig, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im...

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