Schnellere Arzttermine & Digitalisierung

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) am 11.05.2019 in Kraft getreten

13.05.2019·Eines der wesentlichen Ziele des Terminservice- und Versorgungsgesetzes ist es, dass Patienten schneller einen Arzttermin bekommen. Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz zahlreiche Regelungen, die allgemein mit der medizinischen Versorgung in Zusammenhang stehen, thematisch aber weit auseinanderliegen. Zu den großen Herausforderungen zählt dabei die verpflichtende Einführung einer elektronischen Patientenakte bis 2021.

Das "Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung" (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) ist am 10.05.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Nach Art. 17 TSVG trat es damit ab Samstag, 11.05.2019 in Kraft. Beschlossen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung am 14.03.2019 nach 2. und 3. Lesung mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen...

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