Schutz der Sozialdaten

Regierung beendet das Umschlagverfahren zwischen Ärzten, Kassen und MDK

28.10.2015·Im Zuge von Einzelfallbegutachtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung werden auch sensible Patientendaten verschickt. Mit der Neuregelung des hierfür geltenden Verfahrens soll vor allem verhindert werden, dass die Krankenkassen während der Übermittlung unzulässig Einsicht in die Daten nehmen.

Bei der Begutachtung von Patienten greift der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) auch auf die bereits existierenden Daten von Leistungserbringern wie etwa Vertragsärzten zu. Bisher werden diese entweder vom Arzt direkt an den MDK übersandt oder auf entsprechende Anforderung der Krankenkassen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung über...

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