Stichtag: Wechsel in Basistarif nur bis zum 30. Juni möglich

16.06.2009·Mit Einführung des Basistarifs ab Januar 2009 hat der Gesetzgeber die Wechseloptionen innerhalb der privaten Krankenversicherung stark vereinfacht. Ende Juni läuft dabei eine wichtige Frist aus.

Bestandskunden der privaten Krankenversicherung (PKV) haben nur noch bis zum 30.06.2009 ein uneingeschränktes Wechselrecht in den neuen "Basistarif". Darauf weist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Berlin hin. Wer den Stichtag versäumt, kann nur noch unter bestimmten Umständen in den Basistarif wechseln. Entscheidend hierfür ist insbesondere...

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