Streit um Insulinanaloga: Gericht bestätigt Beschluss des G-BA

25.11.2008·In einem Verfahren gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat das Sozialgericht Berlin den Ausschluss von Insulinanaloga für Diabetes-Patienten (Typ 2) zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen bestätigt.

Kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung von Diabetes-Typ-2-Patienten dürfen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weiterhin nur dann verordnet werden, wenn sie nicht teurer sind als Humaninsulin. Einen entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18.07.2006 bestätigte nun das Sozialgericht Berlin in erster...

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