Streit um Vertrauensschutz

Gesetzesänderung zum RSA wirft Frage nach Rechtsstellung der Krankenkassen auf

03.06.2016·Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will den Finanzausgleich der Krankenkassen rückwirkend ändern. Dies sei möglich, da der grundrechtlich verbürgte Vertrauensschutz gesetzlicher Regelungen nicht für Körperschaften des öffentlichen Rechts gelte. Die Kassen protestieren hiergegen - die Argumentation des BMG sei falsch und gefährde ihre Planungssicherheit bis hin zur Insolvenzgefahr.

Versteckt im Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters möchte die Bundesregierung mehrere Neuregelungen für den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) der Krankenkassen durchsetzen. Entsprechende Anträge haben CDU/CSU und SPD hierzu an das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes (TPG) angehängt. Auf besonderen...

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