Streit um Vertrauensschutz
Gesetzesänderung zum RSA wirft Frage nach Rechtsstellung der Krankenkassen auf
03.06.2016·Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will den Finanzausgleich der Krankenkassen rückwirkend ändern. Dies sei möglich, da der grundrechtlich verbürgte Vertrauensschutz gesetzlicher Regelungen nicht für Körperschaften des öffentlichen Rechts gelte. Die Kassen protestieren hiergegen - die Argumentation des BMG sei falsch und gefährde ihre Planungssicherheit bis hin zur Insolvenzgefahr.
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