Übergangsregelung zur neuen Beitragsfälligkeit korrigiert

28.01.2006·Seit dem 01.01.2006 sind die Beiträge zur Sozialversicherung in ihrer voraussichtlichen Höhe bereits am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Die Beiträge für den Monat Januar waren damit am 27. Januar fällig. Hieraus ergibt sich für die meisten Arbeitgeber eine finanzielle...

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