Umsetzungsbericht zur Neudefinition der Pflegebedürftigkeit vorgelegt

27.05.2009·Vor dem Hintergrund der geplanten Neudefinition des Begriffs "Pflegebedürftigkeit" hat der Beirat der Bundesregierung einen ersten Umsetzungsbericht vorgelegt. Hiernach ist mit Mehrkosten von knapp 4 Milliarden Euro zu rechnen.

Rund 14 Jahre nach Einführung der sozialen Pflegeversicherung soll ihr Anspruchs- und Leistungssystem grundlegend überarbeitet und an die steigende Zahl Pflegebedürftiger sowie Demenzkranker angepasst werden. Wichtiger Bestandteil der Reform ist die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Der hiermit beauftragte Beirat der Bundesregierung hat...

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