Unangemessen hoch
Gericht stoppt Gehaltserhöhung für Krankenkassenvorstand
10.07.2017·Für Vorstände gesetzlicher Krankenkassen gelten restriktivere Vergütungsregelungen als in der gewerblichen Wirtschaft. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg im Falle einer Betriebskrankenkasse erklärt, welche das Bundesversicherungsamt (BVA) auf die notwendige Zustimmung zum geplanten Vorstandsvertrag verklagt hatte. Das Gericht bezeichnete die um rund 30 Prozent zum Vorjahr angehobenen Vorstandsbezüge als unangemessen hoch und bestätigte die vom BVA versagte Zustimmung zum Vertrag.
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