Unangemessen hoch

Gericht stoppt Gehaltserhöhung für Krankenkassenvorstand

10.07.2017·Für Vorstände gesetzlicher Krankenkassen gelten restriktivere Vergütungsregelungen als in der gewerblichen Wirtschaft. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg im Falle einer Betriebskrankenkasse erklärt, welche das Bundesversicherungsamt (BVA) auf die notwendige Zustimmung zum geplanten Vorstandsvertrag verklagt hatte. Das Gericht bezeichnete die um rund 30 Prozent zum Vorjahr angehobenen Vorstandsbezüge als unangemessen hoch und bestätigte die vom BVA versagte Zustimmung zum Vertrag.

Entscheidender Ausgangspunkt für die Bewertung einer "angemessenen" Vergütung eines Vorstands einer gesetzlichen Krankenkasse ist der Vergleich mit Vorstandsvergütungen anderer Krankenkassen mit jeweils vergleichbarer Größe. Hierbei geht es insbesondere um die jeweiligen Versichertenzahlen. Mit dieser Begründung hat das LSG Baden-Württemberg einem Krankenkassenvorstand...

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