Upcoding-Prozess vermieden
Landessozialgericht: AOK einigt sich außergerichtlich zum Vorwurf der Manipulation von Diagnosen
14.11.2016·In einem Gerichtsverfahren zwischen der AOK Rheinland/Hamburg und dem Bundesversicherungsamt (BVA) sollte es um eine millionenschwere Rückforderung von Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds gehen. Das BVA vertrat die Ansicht, dass die AOK bei Ärzten auf die nachträgliche Änderung von Diagnosen ihrer Versicherten hingewirkt habe. Über dieses "Upcoding" seien unberechtigte Zahlungen aus dem Fonds zu Lasten anderer Kassen gezahlt worden. Kurz vor der Verhandlung zog die AOK nun ihre Klage gegen den BVA-Bescheid zurück. Damit verbunden ist offenbar auch eine Strafzahlung in Millionenhöhe.
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