Urteil: Auktionsportal "2te-Zahnarztmeinung.de" unzulässig

05.04.2008·Das von zahlreichen Krankenkassen beworbene Auktionsportal "2te-Zahnarztmeinung.de" steht vor dem Aus. Nach dem Landgericht erklärte auch das Oberlandesgericht München das Portal für rechtswidrig.

Der Handel mit zahnmedizinischen Leistungen im Internet ist wettbewerbswidrig und verstößt gegen das Berufsrecht der Zahnärzte. Dies teilte die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) München mit. Im Streit um das Auktionsportal "2te-zahnarztmeinung.de" bestätigte das Gericht demnach...

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