Urteil

Beitragserhöhung wegen Auszahlung aus privater Lebensversicherung unzulässig

11.04.2011·Das Hessische Landessozialgericht hat die "Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler" des GKV-Spitzenverbandes für unzulässig erklärt. Der Vorstand habe die hierfür notwendige demokratische Legitimation nicht inne.

Bei der Bemessung der Versicherungsbeiträge von freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Auszahlung aus einer privaten Lebensversicherung nicht zu berücksichtigen. Die "Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler" erfassten zwar im Vergleich zu den Beiträgen von Pflichtversicherten weitere Arten von Einnahmen. Diese Grundsätze...

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