Urteil: City BKK muss Zusatzbeiträge zurückzahlen

28.06.2011·Der Zusatzbeitrag von Krankenkassen ist nur dann zulässig, wenn ihm ein qualifizierter Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht vorausgeht. Geschieht dies nicht, müssen bereits gezahlte Beiträge wieder erstattet werden.

Die insolvente City BKK hat die Zusatzbeiträge ihrer Mitglieder seit 01.04.2010 zu Unrecht eingezogen und ist deshalb zur Erstattung entsprechender Gelder verpflichtet. Dies hat das Sozialgericht Berlin in einem am Montag veröffentlichten Urteil vom 22.06.2011 entschieden. Ursächlich für die Unzulässigkeit des Zusatzbeitrages ist demnach eine unterbliebene...

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