Urteil

Doppel-Ausstattung mit Hilfsmitteln bei Schwerstbehinderung

24.11.2007·Bei der Ausstattung mit Hilfsmitteln wiegt die Menschwürde schwerer als das Wirtschaftlichkeitsgebot der gesetzlichen Krankenkassen.

Im Regelfall müssen die Krankenkassen zum Ausgleich einer konkreten Behinderung nur ein Hilfsmittel bewilligen. In Einzelfällen kann jedoch eine Mehrfach-Ausstattung notwendig sein und darf nicht mit dem Argument der Unwirtschaftlichkkeit abgelehnt werden. Das entschied in einem am 21.11.2007 veröffentlichten Beschluss der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts...

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