Urteil: Finanzierung des Barmer-Hausartzvertrages gekippt

09.02.2008·Der Hausarzt- und Hausapotzhekenvertrag der Barmer wird den Ansprüchen einer "integrierten Versorgung" nicht gerecht. Ein Urteil verpflichtet die Kasse nun zur Rückzahlung einbehaltener Honorare.

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) darf die Barmer Ersatzkasse (BEK) ihren Hausarztvertrag mit bundesweit 2,3 Millionen eingeschriebenen Versicherten nicht in der bisherigen Form finanzieren. Am Mittwoch hatte das BSG einer Klage der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Thüringen gegen die BEK stattgegeben und letztinstanzlich entschieden,...

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