Urteil

Gleiche Kriterien bei der Bewertung von ambulanten und stationären Behandlungsmethoden

04.11.2008·Keine generelle Erlaubnis für beliebige Methoden im Krankenhaus zu Lasten der GKV

Bei der Bewertung des Nutzens und der Notwendigkeit einer medizinischen Methode müssen trotz unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen für den ambulanten und stationären Bereich gleiche Bewertungskriterien angewendet werden. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) nach Angaben des klagenden Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am 30.10.2008 in Kassel...

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