Urteil: Kassenwechsel auch ohne Kündigungsbestätigung

28.12.2007·Ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) erleichtert den Kassenwechsel für alle, deren Versicherungspflicht für weniger als 18 Monate unterbrochen wurde.

Versicherte, die nach einer Unterbrechung der eigenen Mitgliedschaft erneut versicherungspflichtig werden, können ihre Krankenkasse auch ohne Vorlage einer Kündigungsbestätigung der letzten Kasse frei wählen. Voraussetzung dafür ist, dass die Bindungswirkung an die alte Kasse zum Zeitpunkt der neuen Wahl abgelaufen ist und die Unterbrechung mindestens...

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