Urteil: Kein Geld für Ärzte ohne Kassenzulassung

28.06.2007·Kieferorthopäden behandelten Kassenpatienten trotz zurückgegebener Kassenzulassung weiter. Allerdings ohne Honoraranspruch gegenüber den Kassen, urteilte nun das BSG.

Gibt ein Arzt seine Kassenzulassung zurück, verliert er damit seinen Vergütungsanspruch gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Mittwoch entschieden. Die Richter wiesen die Klage dreier Kieferorthopäden...

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