Urteil: Keine Kostenübernahme für Fettabsaugung als "neue Behandlungsmethode"

28.04.2012·Ohne eine positive Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses dürfen gesetzliche Krankenkassen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nicht übernehmen.

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten für eine Fettabsaugung (Liposuktion) auch dann nicht übernehmen, wenn eine schmerzhafte Häufung von Fettgewebe (Lipödemen) vorliegt. Dies hat das Sozialgericht (SG) Mainz in einem Urteil vom 23.04.2012 entschieden. Bei der Liposuktion handelt es sich um eine sogenannte "neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode",...

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