Urteil: Landessozialgericht stoppt AOK-Rabattverträge

28.02.2008·Das LSG Baden-Württemberg hat die Verhandlungen der AOK um Arzneimittel-Rabattverträge gestoppt. Das Gericht bezweifelt die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens.

Die AOK Baden-Württemberg muss ihre Verhandlungen zum Abschluss von Rabattverträgen für rund 60 Wirkstoffe stoppen. Dies entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg am Mittwoch in Stuttgart. Es gebe Zweifel, ob das Vergabeverfahren rechtmäßig abgelaufen sei, sagte ein Sprecher des Gerichts. Rechtsmittel gegen die Entscheidung des LSG seien...

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