Urteil: Online-Preisvergleiche für Zahnersatz zulässig

06.12.2010·Die Leistungen von Zahnärzten könnten schon bald vermehrt dem Wettbewerb unterliegen. Zulässig sind nach einem höchstrichterlichen Urteil auch auktionsähnliche Preisvergleiche im Internet.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) sind Vergleichsportale für zahnärztliche Leistungen im Internet grundsätzlich zulässig. Dem Patientenwunsch nach einem kostengünstigeren Angebot für seine Behandlung stünde es nicht entgegen, dass dieses per Internet von einem hierfür von den Ärzten vergüteten Portalbetreiber vermittelt wird. Ein Verstoß...

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