Urteil: Unfallversicherung bleibt für Arbeitgeber Pflicht

21.03.2007·Zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres bestätigt das höchste deutsche Sozialgericht den öffentlichen rechtlichen Status der gesetzlichen Unfallversicherung und damit auch die Monopolstellung.

Die Zwangsmitgliedschaft für Arbeitgeber in der gesetzlichen Unfallversicherung verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Dies hat am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. In letzter Instanz wies es damit die Klage eines Betriebes aus Baden- Württemberg gegen die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ab. Der Tiefbauer hatte...

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