Urteil des Bundessozialgerichts

Kasse nach versäumter Entscheidungsfrist an "fiktive Leistungsgenehmigung" gebunden

08.11.2017·Entscheidet eine Krankenkasse nicht fristgerecht über einen Leistungsantrag, kann der Versicherte die Leistung kraft "fiktiver Genehmigung" verlangen. Hierbei ist weder eine Vorleistung durch den Versicherten notwendig, noch kann die Krankenkassen die fiktive Genehmigung zurücknehmen. Dies hat das Bundessozialgericht am Dienstag in Kassel entschieden.

Das Gesetz zur Verbesserung der Patientenrechte regelt seit Ende Februar 2013, dass Anträge Berechtigter als genehmigt gelten, über die Krankenkassen nicht fristgerecht entscheiden. Strittig ist dabei in der Praxis vor allem, ob aus dieser "fiktiven Genehmigung" Sachansprüche auf die beantragte Leistung oder nur auf Kostenerstattung erwachsen und inwieweit...

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