Urteil zum Kassenwahlrecht

Versicherte haben Rechtsanspruch auf zügige Kündigungsbestätigung

16.03.2018·Gesetzlich Krankenversicherten darf der Kassenwechsel nicht durch eine verzögerte Kündigungsbestätigung der bisherigen Krankenkasse erschwert werden. Auf die Gründe und Ursachen der Verzögerung komme es dabei nicht an, teilt die Wettbewerbszentrale Bad Homburg unter Verweis auf ein von ihr erstrittenes Urteil vor dem Landgericht Berlin mit.

Im Verfahren vor dem Landgericht (LG) Berlin hatte die Wettbewerbszentrale gegen eine große deutsche Krankenkasse geklagt, weil diese den Versicherten, die gekündigt hatten, zum Teil erst mehr als zwei Monate später die Kündigungsbestätigung zuschickte. Das LG Berlin hatte die Krankenkasse auf die Klage hin entsprechend zur Unterlassung verurteilt (Urteil...

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