Urteil zur Beitragsbemessung

Finanzamt darf Einkommensdaten an Krankenkasse übermitteln

25.06.2016·Für die Veranlagungsjahre bis einschließlich 2014 darf und muss das Finanzamt einer Krankenkasse auf Anfrage Auskunft zu Einkommensdaten geben. Dies gilt auch für die Ehepartner der Versicherten, die nicht selbst Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse sind.

Das Finanzamt ist berechtigt und verpflichtet, einer gesetzlichen Krankenkasse auf deren Antrag die für eine Beitragsbemessung freiwillig versicherter Mitglieder erforderlichen Besteuerungsgrundlagen bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2014 mitzuteilen. Hierzu gehören auch die Einkünfte des Ehepartners, der kein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung...

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