Urteil zur Versorgung mit Hilfsmitteln
Leistungspflicht der Krankenkasse nur nach positiver Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses
24.07.2015·Der Anspruch auf Hilfsmittel im Rahmen einer ärztlichen Behandlung ist von einer positiven Empfehlung der Behandlungsmethode durch den Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen (G-BA) abhängig. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in zwei aktuellen Verfahren bestätigt.
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