Urteil zur Versorgung mit Hilfsmitteln

Leistungspflicht der Krankenkasse nur nach positiver Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses

24.07.2015·Der Anspruch auf Hilfsmittel im Rahmen einer ärztlichen Behandlung ist von einer positiven Empfehlung der Behandlungsmethode durch den Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen (G-BA) abhängig. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in zwei aktuellen Verfahren bestätigt.

Wird ein Hilfsmittel als untrennbarer Bestandteil einer vertragsärztlichen Behandlungs- oder Untersuchungsmethode eingesetzt, hat die Krankenkasse die Kosten hierfür grundsätzlich erst zu übernehmen, wenn der G-BA die Methode positiv bewertet hat. Diese Sperrwirkung hat zur Folge, dass vor einer positiven Empfehlung der Methode weder die Versicherten...

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