Verbraucherzentralen klagen gegen Facebook

Auch Krankenkassen fungieren mittelbar als Datenlieferanten

20.10.2015·Wer seine Krankenkasse im sozialen Netzwerk Facebook besucht, sollte damit rechnen, dass seine Daten auch dann gespeichert und in die USA übertragen werden, wenn kein eigenes Profil unterhalten wird. In diesem und weiteren Punkten sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband geltendes Recht verletzt und klagt nun vor dem Landgericht Berlin.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zieht zum dritten Mal gegen Facebook vor Gericht. Diesmal geht es um insgesamt 19 Klauseln in den Nutzungsbedingungen und der Datenrichtlinie sowie um kritische Voreinstellungen und die Werbung "Facebook ist und bleibt kostenlos". Die Werbung mit einer kostenlosen Dienstleistung sei klar irreführend, sagt...

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