Verfassungsgemäß: Kassenmanager müssen Bezüge offenlegen

26.03.2008·Vorstände gesetzlicher Krankenkassen müssen ihre Vergütungen offenlegen. Nach dem Sozialgericht Speyer und dem Bundessozialgericht bestätigte nun auch das Bundesverfassungsgericht diese Verpflichtung.

Die Pflicht zur Offenlegung von Vorstandsvergütungen der gesetzlichen Krankenkassen ist verfassungsgemäß. Sowohl im Bundesanzeiger als auch in der Mitgliederzeitschrift müsse jede Kasse die Höhe der Vorstandsvergütungen veröffentlichen. Dies teilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 20.03.2008 in Karlsruhe mit. Die 1. Kammer des Ersten Senats...

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