Verfassungsgericht bestätigt Ausschluss von nicht verschreibungspflichtigen Arzneien

18.01.2013·Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz im Jahr 2004 wurden nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen gestrichen. Zurecht, entschied nun das Bundesverfassungsgericht.

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen hat. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in einem nun veröffentlichten Beschluss vom 12.12.2012 in Karlsruhe entschieden....

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