Vertrag unterzeichnet: Neuer AOK-Bundesverband ab 2009

11.07.2008·Im Kontext der Gründung des "Spitzenverbandes Bund" werden die bisherigen GKV-Spitzenverbände ab 2009 kraft Gesetz in BGB-Gesellschaften umgewandelt. Die AOK unterschrieb nun einen entsprechenden Gesellschaftervertrag.

Der Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) wird ab 01.01.2009 als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) fortbestehen. Im Zuge der durch die Gesundheitsreform geschaffenen Voraussetzungen haben die Vorsitzenden der Vorstände und Verwaltungsräte aller 15 AOKn am 09.07.2008 den Gesellschaftervertrag für die "AOK-Bundesverband GbR" unterzeichnet....

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