Vorstandsvergütungen 2021

Das verdienen die Chefs der Krankenkassen/-verbände, des Medizinischen Dienstes und der Ärzteorganisationen

22.03.2022·Knapp 150 Institutionen des Gesundheitswesens haben zum 01. März die Vergütungen ihrer Vorstände und Geschäftsführungen für 2021 veröffentlicht. Mit dabei sind die Zahlen der Ersatzkassen, Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), Betriebs- (BKK) und Innungskrankenkassen (IKK). Trotz Spitzenverdienste bei den Kassenvorständen bis 364.661,52 Euro und teils zweistelligen Steigerungsraten zum Vorjahr ist der TOP-Verdiener in der Selbstverwaltung des Gesundheitssystems auch für 2021 erneut in einem anderen Bereich zu finden.

Schon seit 2004 müssen die Vorstandsbezüge jährlich zum 01. März des Folgejahres veröffentlicht werden, seit 2013 gilt darüber hinaus ein sogenannter Genehmigungsvorbehalt der jeweiligen Aufsichtsbehörde. Unter die Meldepflicht fallen sowohl die Grundvergütungen (Fixgehalt) als auch die variablen, erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile. Weitere Inhalte...

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