Vorstandsvergütungen 2025

Das verdienen die Chefs der Krankenkassen/-verbände, der Medizinischen Dienste und der Ärztevereinigungen

03.03.2026·Über 140 Institutionen des Gesundheitswesens haben zum 01.03. die Vergütungen ihrer Vorstände für das Jahr 2025 veröffentlicht. Enthalten sind die Zahlen der Ersatzkassen, der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), der Betriebs- (BKK) und der Innungskrankenkassen (IKK), der Kassenverbände, der Medizinischen Dienste (MD) sowie der Vereinigungen der Kassenärzte (KBV, KV) und Kassenzahnärzte (KZBV, KZV). Die höchste Vergütung in der Selbstverwaltung des Gesundheitssystems ist mit gut 400.000 Euro auch im Jahr 2025 bei einer Krankenkasse zu finden.

Nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches müssen die Vorstandsbezüge jährlich zum 01. März des Folgejahres veröffentlicht werden. Seit 2013 gilt darüber hinaus ein sogenannter Genehmigungsvorbehalt der jeweiligen Aufsichtsbehörde. Diese prüft insbesondere die Verhältnismäßigkeit der Vergütung im Kontext der geltenden Regelungen (vgl. "Links zum Thema")....

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