Zusatzbeitrag: Sozialausgleich erfolgt frühestens ab 2015

01.11.2013·Mit der erneuten Festlegung des "durchschnittlichen Zusatzbeitrags" auf null Euro wird der bereits im Jahr 2011 eingeführte "Sozialausgleich" frühestens ab 2015 greifen.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird auch im Jahr 2014 null Euro betragen. Die Festlegung durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erfolgte im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium (BMF) und auf Basis der Prognose des GKV-Schätzerkreises vom 10.10.2013 (vgl. "Links zum Thema"). Sie wurde am...

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