Zusatzbeitragssatz 2018

"Relative Beitragserhöhung" löst kein Sonderkündigungsrecht für Versicherte aus

15.11.2017·Ab Januar 2018 wird der "durchschnittliche Zusatzbeitragssatz" um 0,1 Punkte gesenkt. Gehen die Kassen diesen Weg nicht mit, erhöhen sie über einen zum Kassendurchschnitt steigenden Finanzbedarf indirekt sogar ihren Zusatzbeitragssatz. Die Informationspflichten der Krankenkassen und Sonderkündigungsrechte der Mitglieder gelten in diesen Fällen jedoch nicht.

Die Ende Oktober vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) für 2018 festgelegte Absenkung des "durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes" von 1,1 auf 1,0 Prozent hat keine direkte Auswirkung auf die Beitragssätze der Krankenkassen. Der als Richtwert für die Krankenkassen geltende Satz errechnet sich aus der Differenz der erwarteten Einnahmen und Ausgaben...

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