AOK-Bundesverband eGbR|14.08.2023

PRESSEMITTEILUNG

AOK begrüßt neue Analyse-Möglichkeiten durch Gesundheitsdatennutzungsgesetz

Berlin (kkdp)·Reimann: Nutzung von sensiblen Gesundheitsdaten braucht klar definierten Rahmen

Der AOK-Bundesverband begrüßt in seiner Stellungnahme zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), dass die Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten für die Wissenschaft verbessert und die Verwendung der Daten für eine qualitätsorientierte Verbesserung der Gesundheitsversorgung ermöglicht werden soll. "Das Gesetz ist eine gute Grundlage, um die vorhandenen Daten noch besser und systematischer für die Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems zu nutzen. Hier hinken wir im internationalen Vergleich hinterher", betont die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, aus Anlass der Fachanhörung zum Gesetzesentwurf am 14. August 2023. Die Nutzung der sensiblen Gesundheitsdaten brauche einen klar definierten Rahmen.

Die AOK befürwortet die im GDNG vorgesehene Möglichkeit, Krankenkassen-Daten aus dem Forschungsdatenzentrum mit den Daten der regionalen Krebsregister zu verknüpfen. Die vom Innovationsfonds geförderte Studie zur Wirksamkeit der Versorgung in onkologischen Zentren (WiZen) habe das Potenzial solcher Daten-Verknüpfungen bereits eindrucksvoll bewiesen. Auch die im Gesetz vorgesehene Nutzung der Daten für Auswertungen der Krankenkassen zur individuellen Früherkennung und zur Erkennung von Gesundheitsgefahren wird in der Stellungnahme ausdrücklich begrüßt: "So bekommen die Krankenkassen die Möglichkeit, datengestützte Auswertungen vorzunehmen, die dem individuellen Gesundheitsschutz ihrer Versicherten, einer besseren Versorgung und der Patientensicherheit dienen", betont Reimann. "Hier schafft das Gesetz einen echten Mehrwert, weil es neue Möglichkeiten zur individuellen Beratung und Information der Versicherten eröffnet."

Aufwändige zusätzliche Datenflüsse ohne adäquaten Nutzen

Kritisch sieht die AOK dagegen die geplante Vorab-Übermittlung ungeprüfter Daten aus der ambulanten Versorgung, die im Referentenentwurf vorgesehen ist. Hier würden aufwändige zusätzliche Datenflüsse aufgebaut, denen kein adäquater Nutzen gegenüberstehe. Zudem sei die Qualität der noch unvollständigen Daten fragwürdig. "Bei diesem Thema sollte der Gesetzgeber im Sinne der Qualität der übermittelten Daten noch einmal nachbessern", fordert AOK-Vorständin Reimann.

In seiner Stellungnahme hinterfragt der AOK-Bundesverband auch die geplante Erweiterung der aufsichtsrechtlichen Kompetenzen des Bundesdatenschutzbeauftragten. Er soll künftig auch für die Datenschutz-Aufsicht über die landesunmittelbaren Krankenkassen und die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen zuständig sein. "Die allgemeine Aufsicht würde aber weiter bei den jeweiligen Bundesländern liegen. Bei solchen geteilten Zuständigkeiten sind Abstimmungsprobleme und Kompetenzgerangel zu befürchten", so Reimann. Kritisch sieht die AOK zudem die im Gesetzesentwurf vorgesehene Option, die Daten aus dem Forschungsdatenzentrum auf Antrag auch für kommerzielle Forschungsvorhaben zur Verfügung zu stellen.

Pressekontakt:

AOK-Bundesverband
Kai Behrens, Pressesprecher
Tel. 030 34646-2309
Mobil 0152 015 630 42
presse@bv.aok.de


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