AOK-Bundesverband eGbR|10.07.2026

STATEMENT

Reimann zum BStabG: Dieses Gesetz ist dringlich, aber nicht nachhaltig

Berlin (kkdp)·Zur heutigen Zweiten/Dritten Lesung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) und zum zweiten Durchgang im Bundesrat äußert sich die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, wie folgt:

"Die Notwendigkeit einer nachhaltigen Stabilisierung der GKV-Finanzen ist unstrittig, darum ist es gut, dass Bundestag und Bundesrat das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz jetzt verabschiedet haben.

Zur Erinnerung: In Expertenkreisen wird die Stabilisierung seit mehreren Jahren angemahnt - und zuletzt hätte es uns auch nicht drastischer vor Augen geführt werden können. Mit der zu optimistischen Prognose des Schätzerkreises im Oktober 2025, mit dem unzureichenden kleinen Sparpaket zum Jahreswechsel, mit dennoch weiter steigenden Zusatzbeiträgen zum Jahresauftakt 2026 und mit den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit Anfang April. Anfang dieser Woche ist der Kulminationspunkt erreicht worden, als mithilfe von 59 Änderungsanträgen noch einmal zusätzliche Einsparungen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro organisiert werden mussten, weil die Ausgabendynamik ungebrochen bleibt und sich weitere Finanzlöcher auftun.

Dass dieser "Schweinsgalopp", wie es ein Abgeordneter genannt hat, Unmut erzeugt hat, ist verständlich. Nichtsdestotrotz drängte die Zeit, und es ist gut, dass dieses Gesetz mit dem angepeilten Einsparvolumen von fast 19 Milliarden Euro jetzt kommt. Am Einstieg in eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik führt kein Weg vorbei.

Allerdings würden die Deckungslücken für 2027/2028 mit dem vorliegenden Änderungspaket nur knapp geschlossen, Spielraum für weitere Entlastungen bestehe nicht, stellt das BMG fest und verweist auf geplante Strukturreformen, die die absehbaren Finanzlöcher von 3,4 beziehungsweise sechs Milliarden Euro in 2029/2030 stopfen sollen."

Pressekontakt:

AOK-Bundesverband
Kai Behrens, Pressesprecher
Tel. 030 34646-2309
Mobil 0152 015 630 42
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