AOK Nordost|05.07.2013
PRESSEMITTEILUNG
Zur Korrektur des Berechnungsfehlers im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich
Potsdam·Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat der Klage der AOK Nordost in dem Musterverfahren zur Korrektur des Berechnungsfehlers im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (MRSA) für das Ausgleichsjahr...
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