BKK Dachverband e.V.|21.10.2025

PRESSEMITTEILUNG

Apothekenreform greift zentrale Vorschläge der Betriebskrankenkassen auf - Nachsteuerung bei Fachkräftesicherung und Wirtschaftlichkeit nötig

Berlin (kkdp)·Der aktuelle Stand des Referentenentwurfs des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) setzt wichtige Impulse zur Modernisierung der Apothekenlandschaft und greift zentrale Forderungen der Betriebskrankenkassen auf - insbesondere in den Bereichen Flexibilisierung, Fachkräftesicherung und wohnortnahe Versorgung.

Gleichzeitig sieht der BKK Dachverband Nachbesserungsbedarf bei der Regelung zur Dauervertretung durch qualifizierte PTA, bei der Filialstruktur sowie bei der wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung durch die Apotheken.

Stärkung der Apotheken vor Ort, mehr Flexibilität in der Versorgung

"Die Reform setzt an den richtigen Punkten an: Sie stärkt die Apotheken im ländlichen Raum, reduziert Bürokratie und öffnet das Berufsbild für moderne Leitungs- und Arbeitsmodelle. Damit wird die Apothekenversorgung zukunftsfester und patientennäher gestaltet", erklärt Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes.

Insbesondere die vorgesehene Flexibilisierung der Öffnungszeiten und Leitungsmodelle ist ein Schritt in die richtige Richtung. Diese Maßnahmen entsprechen den Forderungen der Betriebskrankenkassen, die sich bereits in ihrem Positionspapier vom Februar 2024 für eine zeitgemäße Anpassung an regionale Versorgungsbedarfe ausgesprochen hatten.

Nachbesserungsbedarf bei Fachkräftesicherung und Transparenz

Die im Referentenentwurf vorgesehene zeitliche Begrenzung der PTA-Vertretungsbefugnis auf 20 Tage pro Jahr greift zu kurz. Um Versorgungslücken im ländlichen Raum nachhaltig zu schließen, braucht es qualifikationsgebundene und dauerhafte Vertretungsmodelle - flankiert durch telepharmazeutische Supervision und klare Qualitätsstandards.

Darüber hinaus spricht sich der BKK Dachverband gegen die vorgesehenen Erleichterungen bei der Abgabe von Arzneimitteln aus. Künftig sollen Apotheken das Arzneimittel abgeben dürfen, das sie vorrätig haben. Diese Regelung würde jedoch die Rabattverträge und alle weiteren wirtschaftlichen Instrumente faktisch aushebeln. Gerade für die Rabattverträge wurde mit dem ALBVVG eine Bevorratungspflicht der Hersteller für sechs Monate eingeführt. Apotheken können ganz regulär Rabattvertragsarzneimittel über ihren vollversorgenden Großhändler beziehen. Wäre die Apotheke künftig darauf beschränkt, nur noch vorrätige Arzneimittel abzugeben - also das, was buchstäblich "in der Schublade liegt" -, würden Rabattverträge unterlaufen und wertvolle Einsparpotenziale verloren gehen.

Angesichts der Finanzlage der GKV sind die derzeit im Fonds liegenden ungenutzten Gelder für die pharmazeutischen Dienstleistungen (inklusive der erzielten Zinsen) sofort an die GKV auszuzahlen. Die Fondslösung war von Anfang an systemfremd. Aktuell bleiben fast 550 Mio. Euro ungenutzt. Diese Gelder könnten die Krankenkassen effektiver für die Versichertenversorgung einsetzen.

Pressekontakt:

Thorsten Greb
+49 30 2700 406 - 302
thorsten.greb@bkk-dv.de


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