BKK Dachverband e.V.|11.07.2023

PRESSEMITTEILUNG

Eckpunktepapier zur Krankenhausreform - mehr Chancen für Qualität

Berlin (kkdp)·Nach monatelangem Ringen haben sich Bund und Länder auf die Eckpunkte für die Krankenhausreform geeinigt. Der BKK Dachverband begrüßt grundsätzlich diese Einigung. Nun kann die Bund-Länder-Gruppe bis zum Ende der Sommerpause einen konkreten Gesetzentwurf erarbeiten

Nach monatelangem Ringen haben sich Bund und Länder auf die Eckpunkte für die Krankenhausreform geeinigt. Der BKK Dachverband begrüßt grundsätzlich diese Einigung. Nun kann die Bund-Länder-Gruppe bis zum Ende der Sommerpause einen konkreten Gesetzentwurf erarbeiten: Dazu Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes:

"Es ist gut, dass die längst überfällige Reform der Krankenhausstrukturen jetzt endlich eine solide Grundlage hat. Jetzt kann das seit langem fällige Gesetzgebungsverfahren angegangen werden. Für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung, die einheitlich in ganz Deutschland gewährleistet ist, wird es auch höchste Zeit."

Die Versorgungsstrukturen müssen vor allem in den überversorgten Ballungsgebieten konzentriert werden, damit die Qualität der Versorgung der Patientinnen und Patienten, aber auch die Situation für die Beschäftigten im Krankenhaus verbessert werden kann. Ausdrücklich begrüßt der BKK Dachverband, dass der GKV-Spitzenverband als Vertretung der gesetzlichen Krankenkassen bei der Weiterentwicklung der bundeseinheitlichen Leistungsgruppen einbezogen wird. Wir begrüßen, dass es ein eigenes "Transparenzgesetz" geben soll, in dem die Qualität der Kliniken veröffentlicht und bundeseinheitlich für jedermann zugänglich gemacht wird.

"Die Ausnahmen bei der Zuweisung der Leistungsgruppen, die die Länder erhalten, dürfen das Ziel der Reform aber nicht unterminieren", warnt Franz Knieps. "Es muss erkennbar sein, welchen Kliniken, welche Leistungsgruppen zugewiesen werden. Es bedarf bundeseinheitlicher Mindestanforderungen an medizinischer Ausstattung und Personal. Abstriche bei der Qualität, auch temporär, müssen außerdem mit einer Verringerung der Vorhaltevergütung verbunden werden: Die Finanzierung der Vorhaltung von Qualitätskriterien, die gar nicht bereitgestellt werden, ist nicht sinnvoll. Zur Sicherstellung der Versorgung sind zudem die Sicherstellungszuschläge da."

Die Finanzierung von Krankenhäusern soll sich grundsätzlich ändern. Bislang werden die Kliniken für jeden Fall bezahlt, bekommen Geld für Operationen und Untersuchungen, die sie geleistet haben. Nach dem vorgelegten Eckpunktepapier soll jetzt ein Teil der zur Verfügung stehenden Mittel für Fixkosten fallunabhängig ausgegeben werden. Die sogenannten Vorhaltepauschalen sollen dafür sorgen, dass das Personal entlastet wird und die Stationen und Notaufnahmen technisch und medizinisch gut ausgestattet sind.

Mit der Auszahlung des Vorhaltebudgets über die Krankenhausrechnung haben sich Bund und Länder außerdem für einen praktikablen und unbürokratischen Weg entschieden und erfreulicherweise unnötige Komplexität vermieden.

Leider ist im finalen Eckpunktepapier das Versprechen für eine erlösneutrale Umsetzung der Reform zuletzt nicht durchgehalten worden. Stattdessen greifen Bund und Länder jetzt mit Zuschlägen für einzelne Leistungsgruppen und einem höheren Sicherstellungszuschlag nach weiteren GKV-Finanzmitteln.

"Zuerst müssen die Krankenhausstrukturen reformiert werden, bevor zusätzliches Geld ins System fließt und nicht zukunftsfähige Strukturen mitfinanziert werden. Die Reform wird die benötigten Mittel und das Personal freisetzen, die die bedarfsnotwendigen Strukturen der Kliniken sichern. Diese Entwicklung sollte zuerst abgewartet werden, bevor weitere Beitragsmittel aufgewendet werden", fordert Franz Knieps.

Pressekontakt:

Andrea Röder
Referentin Kommunikation
+49 30 2700 406 - 302
andrea.roeder@bkk-dv.de


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