BKK Dachverband e.V.|12.11.2025
PRESSEMITTEILUNG
Erste Lesung des KHAG: Der Zufall des Wohnorts darf nicht über die Versorgungsqualität entscheiden
Berlin (kkdp)·Vor der heutigen ersten Lesung des Krankenhausanpassungsgesetzes (KHAG) warnt der BKK Dachverband vor einem Rückfall in alte Muster. Die dringend nötige Neuordnung der Krankenhausversorgung muss jetzt konsequent zu Ende geführt werden. Andernfalls droht das Gesetz zur nächsten Belastungsprobe für die gesetzlich Versicherten zu werden.
Aus Sicht der Betriebskrankenkassen verschärft der aktuelle Gesetzentwurf bestehende Fehlentwicklungen. "Durch die geplanten Ausnahmeregelungen können die Bundesländer künftig de facto nach eigenem Gusto von Qualitätsstandards abweichen. Damit droht ein Potpourri unterschiedlicher Versorgungsniveaus, das zulasten der Patientensicherheit geht. Es kann nicht sein, dass der Wohnort darüber entscheidet, ob Patienten eine gute Versorgung erhalten oder nicht", sagt Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes.
"Die Krankenhausreform wurde aus einem guten Grund angestoßen, aber sie wird nicht funktionieren, wenn politische Rücksichtnahme auf föderale Befindlichkeiten Vorrang vor einer Verbesserung der Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit hat", so Klemm weiter. "Ohne klare Standards und eine enge Begrenzung der Ausnahmen werden unnötigerweise Ressourcen verschwendet, und die Risiken für Patientinnen und Patienten steigen."
Positiv bewertet der BKK Dachverband hingegen, dass die Finanzierung des Transformationsfonds künftig aus Bundesmitteln und nicht mehr aus dem Gesundheitsfonds erfolgt. Damit wird die zuvor rechtswidrige Belastung der Solidargemeinschaft beendet. Diese Korrektur darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass das KHAG in weiten Teilen an Verbindlichkeit verliert.
Die Betriebskrankenkassen fordern die Politik dazu auf, im weiteren Verfahren nachzuschärfen und standhaft zu bleiben. Ausnahmeregelungen müssen eng begrenzt werden. Anstelle der Streichung von Fahrtzeitgrenzen sind klare und transparente Kriterien erforderlich, die eine sichere und gleichwertige Versorgung in allen Regionen gewährleisten. Nur so können Effizienzreserven gehoben und die Krankenhausversorgung in Deutschland verbessert werden. Eine Verschlechterung der Qualität würde neben einer Gefährdung der Patienten auch zu steigenden Kosten führen, die sowohl die Versicherten als auch die gesetzliche Krankenversicherung belasten würden.
Aus Sicht der Betriebskrankenkassen verschärft der aktuelle Gesetzentwurf bestehende Fehlentwicklungen. "Durch die geplanten Ausnahmeregelungen können die Bundesländer künftig de facto nach eigenem Gusto von Qualitätsstandards abweichen. Damit droht ein Potpourri unterschiedlicher Versorgungsniveaus, das zulasten der Patientensicherheit geht. Es kann nicht sein, dass der Wohnort darüber entscheidet, ob Patienten eine gute Versorgung erhalten oder nicht", sagt Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes.
"Die Krankenhausreform wurde aus einem guten Grund angestoßen, aber sie wird nicht funktionieren, wenn politische Rücksichtnahme auf föderale Befindlichkeiten Vorrang vor einer Verbesserung der Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit hat", so Klemm weiter. "Ohne klare Standards und eine enge Begrenzung der Ausnahmen werden unnötigerweise Ressourcen verschwendet, und die Risiken für Patientinnen und Patienten steigen."
Positiv bewertet der BKK Dachverband hingegen, dass die Finanzierung des Transformationsfonds künftig aus Bundesmitteln und nicht mehr aus dem Gesundheitsfonds erfolgt. Damit wird die zuvor rechtswidrige Belastung der Solidargemeinschaft beendet. Diese Korrektur darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass das KHAG in weiten Teilen an Verbindlichkeit verliert.
Die Betriebskrankenkassen fordern die Politik dazu auf, im weiteren Verfahren nachzuschärfen und standhaft zu bleiben. Ausnahmeregelungen müssen eng begrenzt werden. Anstelle der Streichung von Fahrtzeitgrenzen sind klare und transparente Kriterien erforderlich, die eine sichere und gleichwertige Versorgung in allen Regionen gewährleisten. Nur so können Effizienzreserven gehoben und die Krankenhausversorgung in Deutschland verbessert werden. Eine Verschlechterung der Qualität würde neben einer Gefährdung der Patienten auch zu steigenden Kosten führen, die sowohl die Versicherten als auch die gesetzliche Krankenversicherung belasten würden.
Pressekontakt:
Thorsten Greb
+49 30 2700 406 - 302
thorsten.greb@bkk-dv.de