BKK Dachverband e.V.|15.05.2025

PRESSEMITTEILUNG

RSA vereinfachen! Wissenschaftliches Gutachten bestätigt BKK-Forderungen

Berlin (kkdp)·Die Betriebskrankenkassen begrüßen, dass das jüngste Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesversicherungsamt zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs (RSA) zwischen den Krankenkassen konkrete Vor-schläge zur Vereinfachung des Ausgleichsverfahrens benennt.

Der RSA hat nach Auffassung der Autoren eine bisher nicht gekannte Präzision bei der Erfassung und dem Ausgleich von Versicherungsrisiken erreicht. Dieser Erfolg hat aber einen Preis. Die Komplexität des Verfahrens ist durch die letzten Reformschritte immens gestiegen, sodass die Durchführung des Verfahrens inzwischen alle Beteiligten an ihre Grenzen bringt. Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig, dass die Gutachter mit ihren Vorschlägen zur Vereinfachung auch das Herzstück des Verfahrens, das Versichertenklassifikationsmodell, in den Blick nehmen.

Die Weiterentwicklung und Pflege dieses zentralen Bereichs wurden jahrelang vernachlässigt. "Jetzt ist es höchste Zeit, den Rückstand aufzuholen und die erkannten Rationalisierungspotenziale in diesem Bereich konsequent zu heben", sagt Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes.

Ganz und gar nicht in das Bild eines vereinfachten Verfahrens passe jedoch die Empfehlung der Gutachter, wieder Sonderzuweisungen für Versicherte einzuführen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, so Klemm. Aus Sicht des BKK Dachverbandes widerspricht dies eindeutig dem Willen des Gesetzgebers, der die Abschaffung dieser Sonderzahlungen aufgrund der generellen Besserstellung von Risikoversicherten durch die letzte RSA-Reform für geboten hielt.

"Die Forderung nach erneuten Sonderzuweisungen für Erwerbsminderungsrentner wirkt kleinlich und rückwärtsgewandt - zumal eine erneute Berücksichtigung im RSA bestehende Schieflagen im Kassenwettbewerb nur weiter verstärken würde", sagt Klemm. "Auf keinen Fall sollten angesichts knapper Ressourcen erneut teure Sondergutachten zur Weiterentwicklung des RSA-Verfahrens in Auftrag gegeben werden.

Die stärkere Berücksichtigung regionaler Ausgabenunterschiede durch die Einführung einer Regionalkomponente im Rahmen der letzten RSA-Reform war aus Sicht der Gutachter notwendig, um Ungleichgewichte im Wettbewerb zwischen regional unterschiedlich ausgerichteten Kassen abzubauen. "Dies ist für eine Reihe von Regionen und Kassen auch gelungen", so Klemm. "Allerdings gibt es auch Regionen, deren Vor- oder Nachteile durch das Modell sogar noch verstärkt werden. Zudem haben sich die Zuweisungen aus dem Regionalausgleich seit der Einführung im Jahr 2021 als stark schwankend und wenig planbar erwiesen. Von beiden Problemen sind regional ausgerichtete Kassen - und damit vor allem viele Betriebskrankenkassen - negativ betroffen. Leider sind diese Aspekte nicht ausreichend untersucht worden. Hier sollte dringend nachgebessert werden."

Zum Hintergrund:

Zur Finanzierung ihrer Leistungsausgaben erhalten die Krankenkassen Zuweisungen aus dem Risikostrukturausgleich. Für die Versorgung alter und kranker Versicherter erhalten sie höhere Zuweisungen als für junge und gesunde Versicherte. Damit soll verhindert werden, dass die Krankenkassen junge und gesunde Versicherte bevorzugen. Außerdem soll das Verfahren die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Versichertenstrukturen im Wettbewerb der Krankenkassen ausgleichen und so zu einem fairen Wettbewerb um Versicherte und die besten Versorgungsangebote beitragen.

Das Ausgleichsverfahren besteht seit den 1990er Jahren und wurde seitdem kontinuierlich weiterentwickelt und ausdifferenziert. Im Zuge der letzten umfassenden Reform des Risikostrukturausgleichs durch das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG), die im Jahr 2021 wirksam wurde, hat der Gesetzgeber eine regelmäßige Überprüfung des Verfahrens durch den Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesversicherungsamt (BAS) vorgeschrieben. Dies ist nun mit dem vorgelegten Gutachten erstmals erfolgt.

Pressekontakt:

Sarah Kramer
+49 30 2700 406 - 304
sarah.kramer@bkk-dv.de


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